Jun 23, 2023
Puma vs. Adidas: Puma punktet im Rechtsstreit um die Verwendung von ETPU-Sohlen
Im Fall Adidas vs. Puma hat ein Gericht in Düsseldorf einen Antrag abgelehnt
Im Fall Adidas vs. Puma hat ein Gericht in Düsseldorf einen Versuch von Adidas zurückgewiesen, den Rivalen Puma am Verkauf seines beliebten NRGY-Schuhs zu hindern.
NRGY verfügt über eine dämpfende Sohle aus einem innovativen Kunststoff namens expandiertes thermoplastisches Polyurethan, ähnlich dem „Boost“ von Adidas. Die beiden Activewear-Unternehmen geben jeweils an, dass sie das Synthetikmaterial zuerst entwickelt haben, haben es jedoch nicht patentieren lassen.
Puma sagte, man habe 2009 mit der Arbeit an dem Dämpfungsmaterial, das den Läufern eine hohe Energierückgabe verspricht, mit dem deutschen Chemiespezialisten BASF begonnen. Puma behauptet, dass BASF im Jahr 2011 die Partnerschaft mit Puma beendet und stattdessen einen Exklusivvertrag mit Adidas abgeschlossen habe.
Adidas brachte „Boost“ im Jahr 2013 auf den Markt. Puma folgte zwei Jahre später mit NRGY, nachdem es mit dem US-Chemiekonzern Huntsman Corp. einen neuen Partner gefunden hatte.
Adidas beantragte eine einstweilige Verfügung, um den Verkauf von NRGY zu stoppen, verlor jedoch am Dienstag zum zweiten Mal vor einem deutschen Gericht.
„Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden“, sagte Puma und fügte hinzu: „Das Gericht hat bestätigt, dass Puma das erste Sportartikelunternehmen war, das diese Sohlentechnologie entwickelt hat.“
Eine Adidas-Sprecherin sagte gegenüber WWD, ihre Gruppe sei mit der Entscheidung vom Dienstag nicht einverstanden. „Wir werden nun unsere Möglichkeiten und möglichen nächsten Schritte prüfen. Wir werden unsere Rechte weiterhin energisch wahren und bei Verstößen weiterhin aktiv werden“, erklärte sie.
Für beide Marken steht viel auf dem Spiel, da sie darum kämpfen, Marktanteile in einem zunehmend von neuen Technologien besessenen Verbraucherumfeld und gegen die schnell wachsenden Konkurrenten Nike und Under Armour zu behalten.
Im Jahr 2015 verkaufte Adidas 12 Millionen Paar Schuhe mit der beliebten „Boost“-Technologie, die für bis zu 200 Euro oder 226 US-Dollar pro Paar verkauft werden – und sogar noch mehr, wenn sie in Zusammenarbeit mit einem prominenten Modedesigner oder einer Berühmtheit hergestellt werden.
Ein separates Verfahren im Fall Adidas vs. Puma ist noch im Gange. Puma wirft Adidas vor, das Design der eTPU-Sohle, an dem das Unternehmen die Rechte besitzt, gestohlen zu haben.
„Wir glauben, dass die Ergebnisse unserer Entwicklung [mit BASF], die Werkzeuge und das Know-how [an Adidas] übertragen wurden“, stellte das Unternehmen fest.
Im Jahr 2015 wies ein Gericht in Frankfurt diese Behauptung jedoch mit der Begründung zurück, dass das Design von „Boost“ von der Technologie diktiert worden sei und Adidas keine anderen Optionen gelassen habe. Puma hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Mit einem Urteil wird im Oktober gerechnet.
Den beiden Marken, die beide ihren Hauptsitz in Herzogenaurach haben, sind Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht fremd. Gegründet von den Brüdern Adolf „Adi“ und Rudolf Dassler als eine einzige Schuhfabrik, wurden sie 1948 infolge einer Familienfehde aufgeteilt, die Anlass für zahlreiche Dokumentarfilme und zuletzt ein Fernsehdrama war.
Adi baute Adidas, Rudolf schuf Puma.
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